Jahresbericht des Verwaltungsrats
Der Verwaltungsrat hat auch im Geschäftsjahr 2025 die Geschäftsführung des Vorstands kontinuierlich überwacht und diesen regelmäßig beraten. Dabei konnte er sich jederzeit von der Recht-, Zweck- und Ordnungsmäßigkeit der Vorstandsarbeit überzeugen. Der Vorstand kam seinen Informationspflichten nach und unterrichtete den Verwaltungsrat regelmäßig, zeitnah und umfassend – schriftlich wie mündlich – über alle für das Sozialwerk relevanten Fragen der Strategie, Planung, Geschäftsentwicklung, Risikolage und Compliance. Dies schloss auch Informationen über Abweichungen der tatsächlichen Entwicklungen von den geplanten Zielsetzungen im Verein und seinen Tochtergesellschaften ein.
Kontrolle, Beratung und Beschlussfassung
Die Mitglieder des Verwaltungsrats hatten jederzeit Gelegenheit, sich kritisch mit den Berichten und Beschlussvorlagen auseinanderzusetzen und bedeutsame Geschäftsvorgänge auf Plausibilität zu prüfen. Soweit erforderlich, erteilte der Verwaltungsrat seine Zustimmung zu einzelnen Vorhaben gemäß Gesetz, Satzung oder Geschäftsordnung.
Der Verwaltungsrat befasste sich regelmäßig mit der finanzwirtschaftlichen Entwicklung des Konzerns sowie mit wesentlichen inhaltlichen und strategischen Fragestellungen. Schwerpunkte bildeten dabei die wirtschaftliche Entwicklung der einzelnen Gesellschaften, die Weiterentwicklung der Konzernorganisation sowie die strategische Ausrichtung des Unternehmens.
Sitzungsorganisation und Gremienarbeit
Die hybride Durchführung der Sitzungen hat sich auch im Jahr 2025 bewährt. Die Bereitstellung der Sitzungsunterlagen über die Plattform Teams ist inzwischen geübte Praxis und trägt zur weiteren Digitalisierung der Gremienarbeit sowie zur Nachhaltigkeit bei.
Der Verwaltungsrat tagte im Jahr 2025 insgesamt fünfmal, darunter eine zusätzliche Sondersitzung zum Thema “Rechtsformwandel” im Februar. Der Bilanz-, Prüfungs- und Personalausschuss trat einmal zusammen. Darüber hinaus fand im Oktober eine Strategiesitzung gemeinsam mit dem Vorstand statt.
Wirtschaftsprüfung und Compliance
Ein Schwerpunkt der Beratungen lag in der ersten Jahreshälfte auf den Berichten der Wirtschaftsprüfungsgesellschaften Curacon und BDO. Curacon war zum vierten Mal in Folge mit der Prüfung der Jahresabschlüsse beauftragt, BDO führte ebenfalls zum vierten Mal den Revisionsauftrag durch.
Erfreulicherweise wurden den Abschlüssen des Sozialwerks St. Georg e. V. sowie aller Tochtergesellschaften erneut uneingeschränkte Bestätigungsvermerke erteilt. Gleiches gilt für die Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung gemäß § 53 Haushaltsgrundsätzegesetz, mit der die Funktionsfähigkeit des internen Compliance-Systems erneut bestätigt wurde.
Auch die Ergebnisse der Revision, die neben der Ordnungsmäßigkeit insbesondere die Effizienz und Transparenz von Prozessen betrachtet, führten zu keinen gravierenden Feststellungen.
Der Verwaltungsrat befasste sich darüber hinaus mit den Regelungen und Prozessen der sozialwerksinternen Präventionsordnung, dem Umgang mit Beschwerden sowie den Ergebnissen der Personal Outcome Scale (POS) im Rahmen des Assistenzkonzepts „Quality of Life“. Zudem stand die Weiterentwicklung des Qualitätsmanagements auf der Tagesordnung. Der Verwaltungsrat sieht das Sozialwerk in diesen Bereichen weiterhin gut aufgestellt und begleitet die kontinuierliche Weiterentwicklung der bestehenden Systeme.
Zum Jahresende informierte sich der Verwaltungsrat außerdem über die Aktivitäten des Ombudsmanns im Berichtsjahr.
Wirtschaftliche Entwicklung
Der Verwaltungsrat nahm die wirtschaftliche Entwicklung des Geschäftsjahres 2025 regelmäßig zur Kenntnis. Wie bereits im Vorjahr fiel das Ergebnis des e.V. erneut positiv aus und bestätigte die stabile wirtschaftliche Entwicklung des Unternehmens inklusive seiner Tochtergesellschaften. Auch die finanzwirtschaftliche Entwicklung des laufenden Geschäftsjahres wurde dem Verwaltungsrat regelmäßig berichtet.
Rechtsformwandel und künftige Konzernorganisation
Einen besonderen Schwerpunkt bildete im Jahr 2025 die Weiterentwicklung der Konzernstruktur und die Vorbereitung des Rechtsformwandels.
In mehreren Sitzungen sowie einer eigens einberufenen Sondersitzung befasste sich der Verwaltungsrat intensiv mit der Frage einer zukunftsfähigen Rechtsform des Sozialwerks St. Georg. Ziel ist eine langfristig tragfähige Struktur, die sowohl den Erhalt des Vermögens als auch die notwendige Flexibilität für die zukünftige Entwicklung des Unternehmens sicherstellt.
Im Ergebnis wurde die Umwandlung der bisherigen Konzernstruktur „e. V. mit Tochtergesellschaften“ in einen Stiftungskonzern mit einer Dachstiftung und einem Rechtsformwechsel des bisherigen Vereins in eine gemeinnützige GmbH vorbereitet. Der Verwaltungsrat empfahl der Mitgliederversammlung die hierfür erforderlichen Schritte, die von dieser beschlossen wurden.
Auch in der zweiten Jahreshälfte befasste sich der Verwaltungsrat intensiv mit Fragen der künftigen Konzernorganisation, der Governance-Strukturen sowie den notwendigen organisatorischen und satzungsrechtlichen Anpassungen im Zuge des Rechtsformwandels.
Strategische Weiterentwicklung
Im Rahmen der Strategiesitzung im Oktober setzte sich der Verwaltungsrat mit den Ergebnissen eines allgemeinen Benchmarkings im Trägervergleich auseinander. Darüber hinaus wurden Fragen der künftigen Organisation und Geschäftsordnung im Zusammenhang mit dem Rechtsformwandel beraten.
Ein weiterer Schwerpunkt lag auf der Vorstellung der Balanced Scorecard 2026+ als Grundlage für die weitere strategische Entwicklung des Sozialwerks.
Personal- und Unternehmensentwicklung
Der Verwaltungsrat begleitete wichtige personelle Entwicklungen innerhalb des Konzerns. Im Berichtsjahr wurden die neue Geschäftsführerin der Sozialwerk St. Georg Care sowie der künftige Geschäftsführer der Sozialwerk St. Georg Bauen und Wohnen vorgestellt.
Darüber hinaus informierte sich das Gremium über aktuelle Entwicklungen in verschiedenen Geschäftsfeldern und Gesellschaften des Konzerns. Dazu gehörten unter anderem die Sparte a2b (Arbeit, Bildung und Beschäftigung), die Kinder&JugendRäume sowie aus dem Bereich der Sozialwerk St. Georg Teilhabe die Angebote des Ambulantes Wohnen in der eigenen Häuslichkeit (AHäu).
Nachhaltigkeit und Zukunftsthemen
Auch im Jahr 2025 blieb das Thema Nachhaltigkeit auf der Agenda des Verwaltungsrats. Dabei standen insbesondere Fragen des energetischen Bauens und Sanierens sowie die langfristige Entwicklung eines nachhaltigen Immobilienmanagements im Fokus.
Der Verwaltungsrat sieht in diesen Themen weiterhin wesentliche Zukunftsaufgaben für das Sozialwerk und wird deren Entwicklung auch künftig eng begleiten.
Fazit
Das Geschäftsjahr 2025 war geprägt von wichtigen strategischen Weichenstellungen für die Zukunft des Sozialwerks St. Georg. Neben der kontinuierlichen Begleitung der wirtschaftlichen Entwicklung und der Sicherstellung einer ordnungsgemäßen Unternehmensführung stand insbesondere die Vorbereitung des Rechtsformwandels im Mittelpunkt der Arbeit des Verwaltungsrats.
Der Verwaltungsrat dankt dem Vorstand sowie allen Mitarbeitenden herzlich für ihren Einsatz und ihr Engagement für die gemeinsame Aufgabe, Teilhabe und Lebensqualität für Menschen mit Assistenzbedarf zu ermöglichen.
Getreu unserem Leitgedanken: Gemeinsam.Anders.Stark.
Gelsenkirchen, im Juni 2026
Der Verwaltungsrat
Der Verwaltungsrat hat aktuell 11 stimmberechtigte und 2 beratende Mitglieder. Vorsitzender ist Uwe Penth.